Nutzung eines Autos für geschäftliche Zwecke
- Nikolina Drakulic
- 28. Dez. 2024
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Feb.
Wissen Sie, dass Sie ab Neujahr die Darstellung der Nutzung eines Autos für geschäftliche Zwecke ändern können? Lassen Sie uns die Unterschiede zwischen Reisekostenabrechnung, der Fahrtenbuchmethode oder der Besteuerung nach der 1%-Regelung durchgehen.
Am Ende des Textes finden Sie einen Link, über den Sie eine Excel-Datei herunterladen können, um zu berechnen, welche Methode für Sie am vorteilhaftesten ist!
Unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens hängt die Darstellung der Nutzung
eines Autos für geschäftliche Zwecke vom Verhältnis der privaten und geschäftlichen
Nutzung ab.
Das Verhältnis der privaten und geschäftlichen Nutzung des Autos wird anhand der im Jahr
gefahrenen Kilometer bestimmt.
Wichtige Definitionen:
Privatfahrzeug = Das Fahrzeug befindet sich ausschließlich im Privatbesitz, wird überwiegend für private Zwecke genutzt, und alle Kosten des Fahrzeugs werden privat getragen (Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, Steuer usw.). Das Fahrzeug und dessen Kosten werden nicht bilanziert.
Firmenfahrzeug = Das Fahrzeug wird als Firmeneigentum verbucht (buchhalterische Erfassung des Fahrzeugs unter „Anlagevermögen“ – Vermögen, das länger als ein Jahr genutzt wird). Alle mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten werden zunächst als Firmenkosten verbucht (Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, Steuer usw.).
NUTZUNG DES FIRMENAUTOS FÜR FAHRTEN ZWISCHEN WOHNORT & ARBEITSPLATZ
0,03%-Regelung = wird zur Darstellung der Nutzung eines Firmenfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz verwendet (0,03% x Neuwert des Fahrzeugs x Entfernungskilometer einfach). Diese Regelung wird zusätzlich zur Fahrtenbuchmethode oder der 1%-Regelung angewendet.
0,002%-Methode (0,002% x Neuwert des Fahrzeugs x Fahrtage im Monat) = wird angewendet, wenn eine Person weniger als 15 Tage im Monat das Firmenfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nutzt.
15%-Pauschalwertmethode = Diese Methode der 15%-Pauschalbesteuerung für die Nutzung eines Firmenfahrzeugs zwischen Wohnort und Arbeitsplatz wird parallel zur 0,03%- oder 0,002%-Methode verwendet, wobei 15 monatliche Fahrten (Wohnort-Arbeitsplatz) nur mit 15% besteuert werden und nicht nach der höheren persönlichen Steuerbemessungsgrundlage.
Das Gesetz erkennt in diesem Zusammenhang folgende Varianten an (§ 15 UStG (§§ 35 bis
43 UStDV)):
VERHÄLTNIS DER NUTZUNG EINES AUTOS FÜR GESCHÄFTLICHE ZWECKE BIS ZU 10%
In diesem Fall wird das Fahrzeug nicht als Firmeneigentum erfasst. Alle Kosten trägt der Eigentümer als private Ausgaben. Wenn ein Privatfahrzeug für geschäftliche Zwecke genutzt wird, werden die Kosten über eine Reisekostenabrechnung dargestellt. Die Reisekostenabrechnung kann einzeln oder monatlich geführt werden. Wichtige Punkte in der Reisekostenabrechnung sind: Ziel der Reise (von Adresse zu Adresse und zurück), Anlass der Reise (z. B. Meeting, Gespräch über Zusammenarbeit, Seminar usw.). Die berechnete Strecke (Hin- und Rückfahrt) wird mit 0,30 € multipliziert, was die Kosten für die Nutzung des Privatfahrzeugs für geschäftliche Zwecke ergibt und als Betriebsausgabe gilt.
Mit der Reisekostenabrechnung werden alle Ihre Kosten (Kraftstoff, Abschreibung usw.) dargestellt. Hier können Sie zusätzlich Kosten wie Maut, Parkgebühren oder Vignetten angeben, wenn diese während einer geschäftlichen Reise entstanden sind!
VERHÄLTNIS DER NUTZUNG EINES AUTOS FÜR GESCHÄFTLICHE ZWECKE 10-50%
In diesem Fall gibt es zwei Optionen:
Das Auto bleibt im Privatbesitz, und die Nutzung des Autos wird über Reisekostenabrechnungen dargestellt. Das Auto und dessen Kosten werden nicht bilanziert.
Das Auto wird freiwillig als Firmeneigentum erfasst (gewillkürtes Betriebsvermögen). Das Auto und alle Kosten werden bilanziert.
Wichtig zu wissen: beim Verkauf des Autos unterliegt der Verkaufserlös der Besteuerung – in diesem Fall kann die 1%-Regelung nicht angewendet werden; der Anteil der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs (verzeichnete Kosten + abgezogene Umsatzsteuer) wird als Einkommen der Firma hinzugerechnet (ersichtlich aus dem Fahrtenbuch). – Methode zur Bestimmung des Verhältnisses der privaten und geschäftlichen Nutzung des Fahrzeugs: Über die Fahrtenbuchmethode.
VERHÄLTNIS DER NUTZUNG EINES AUTOS FÜR GESCHÄFTLICHE ZWECKE ÜBER 50%
In diesem Fall wird das Fahrzeug als Firmeneigentum erfasst (notwendiges Betriebsvermögen). Alle mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten werden als Firmenkosten verbucht.
Der Anteil der privaten und geschäftlichen Nutzung wird ermittelt durch:
1. Führung eines Fahrtenbuchs:
muss die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen (vgl. R 8.1 Absatz 9 Nr. 2 Satz 3 LStR 2): Das Fahrtenbuch muss regelmäßig und durchgehend geführt werden, entweder in gebundener Papierform oder elektronisch. Es muss mindestens enthalten: Datum, Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt, Zweck der Fahrt sowie Ziel (Firma/Geschäftspartner) und gegebenenfalls Informationen über erforderliche Umwege (wenn nicht die kürzeste Route gefahren wird).
Am Jahresende wird das Verhältnis der privaten und geschäftlichen Nutzung des Autos ermittelt, und dieser Anteil wird auf alle verbuchten Kosten angewendet (auch abgezogene Umsatzsteuer wird anteilig den privat entstandenen Kosten hinzugerechnet).
2. 1%-Regelung vom Bruttolistenpreis:
Jeden Monat werden 1% des Bruttolistenpreises des Neufahrzeugs (Hersteller-Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung + Umsatzsteuer + Sonderausstattung) als private Ausgaben (bei Selbstständigen) oder als geldwerter Vorteil (bei Angestellten oder bei Beschäftigten in eigenen Unternehmen wie UG, GmbH usw.) verbucht.
Eine beliebte, aber nicht unbedingt kostengünstige Methode zur Nutzung eines Firmenfahrzeugs für private Zwecke – alle Kosten des Autos sind Firmenkosten, und die private Nutzung wird durch 1% des Bruttolistenpreises des Neufahrzeugs besteuert. Nachdem Sie sich mit den verschiedenen Methoden zur Darstellung der Nutzung eines Autos für geschäftliche Zwecke vertraut gemacht haben, ist es wichtig zu beachten, dass beim Neukauf eines Fahrzeugs das Gesetz eine Abschreibung über 6 Jahre vorschreibt (das heißt, Sie können den gesamten Betrag nicht sofort als Kosten geltend machen).
Sie können für den Kauf die Investitionsabzugsprämie mit einem erhöhten Abschreibungssatz nutzen.
Gebrauchtfahrzeuge werden verkürzt abgeschrieben, abhängig vom Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs (2-4 Jahre).
Im Anhang finden Sie einen Link, über den Sie eine Excel-Datei herunterladen können, um zu berechnen, welche Methode für Sie am besten geeignet ist. Viel Erfolg!
Titelbild KI-generiert



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