Vorteile und Bezüge des Direktors-Eigentümers von Kapitalgesellschaften
- Nikolina Drakulic
- 12. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Bei einem Direktor-Eigentümer einer Kapitalgesellschaft gibt es Regeln für die Auszahlung des Gehalts und der Vergünstigungen. Bei Kapitalgesellschaften gilt das Prinzip der „dritten Person“ – das bedeutet, wir handeln so, wie wir es gegenüber einer dritten unbekannten Person tun würden, und jede Entscheidung muss in Form eines schriftlichen Akts vorliegen. Neben seinem Gehalt hat der Direktor-Eigentümer einer Kapitalgesellschaft auch Anspruch auf folgende Vergünstigungen:
Recht auf Rente – hier muss man sehr vorsichtig sein und die Regeln der mindestens fünfjährigen Geschäftstätigkeit kennen, im Falle eines Firmenverkaufs die Verpflichtung zur Fortzahlung der Rente oder Abfindung, Höhe der Rente
Bonus/Tantiemen – wird am Ende des Geschäftsjahres ausgezahlt; im Arbeitsvertrag muss eine Klausel stehen, auf welche Weise die Höhe des Bonus bestimmt und ausgezahlt wird, und der Vertrag wird im Voraus abgeschlossen (Verbot der nachträglichen Vereinbarung von Bedingungen)
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld – müssen im Arbeitsvertrag festgelegt sein, ebenso die Höhe dieser Zahlungen
Titelbild KI-generiert
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